Für alle im medizinischen Sektor erbrachten Leistungen, Verrichtungen genannt, werden in der Gebührenordnung der privaten Krankenkassen die entsprechenden Kostensätze festgelegt. Diese Kostensätze werden durch den Abrechnenden mit einem Faktor multipliziert. Interessant sind bei diesen Faktoren der Regelhöchstsatz in Höhe von 2,3 und der Höchstsatz in Höhe von 3,5. Ist eine Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung erwünscht, so ist bei der Wahl des Tarifes darauf zu achten, dass die Erstattung auch bis zum Höchstsatz erfolgt.