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Freie Arztwahl

Habe ich durch die PKV eine freie Arztwahl?

Als privat Versicherter haben Sie grundsätzlich die freie Arztwahl des behandelnden Arztes. Dies gilt sowohl für die ambulante Behandlung wie auch für die stationäre. Die Krankenhausempfehlung Ihres Arztes stellt für Sie lediglich eine Empfehlung dar und bringt keine Verpflichtung mit sich.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

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