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Private Krankenversicherung Freiberufler

Als Freiberuflervon den Leistungen der Privaten Krankenversicherung profitieren

Auch Freiberufler zählen zu dem eingeschränkten Personenkreis, der sich privat krankenversichern darf. Zu den Freiberuflern gehören Anwälte, Ärzte, aber auch Texter, Journalisten und all jene, die auf eigene Rechnung für verschiedene Klientel diverse Aufgaben projektbezogen erledigen.

Die private Krankenversicherung für Freiberufler

Freiberufler haben zumindest zu Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit meist ein unregelmäßiges Einkommen. Bis ein fester Kundenstamm oder ein fester Klientenstamm besteht, dauert es eine ganze Weile. Die meisten Freiberufler wählen von daher in der PKV zu Beginn ihrer Tätigkeit erst einmal den günstigen Basistarif als private Krankenversicherung. Dieser Tarif ist dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig angepasst, ist jedoch je nach Alter bei Eintritt in die Versicherung und nach Geschlecht des Versicherten häufig schon für einen Monatsbeitrag von unter 100 Euro möglich. Die meisten Freiberufler wählen jedoch, wenn die Geschäftslage sich stabilisiert und die Aufbauphase beendet ist, den nächst höheren Tarif, um sich besser abzusichern.

Das Krankengeld sollte nicht vernachlässigt werden

Speziell Freiberufler sollten wissen, dass das Krankenhaustagegeld beim Thema private Krankenversicherung für Freiberufler äußerst wichtig ist. Ein Freiberufler ist auf seinen täglichen Umsatz angewiesen. Wird er krank, erleidet er einen Verdienstausfall. Je länger die Krankheit dauert und je länger er für die Heilung und vollständige Genesung benötigt, umso höher ist der Verdienstausfall, während die Kosten weiter laufen. Ein Freiberufler sollte aus diesem Grund dringend Krankengeld mit in die private Krankenversicherung einschließen lassen. Hier kann gewählt werden in welcher Höhe sich das Krankengeld pro Tag bewegen und ab welchem Tag der Krankheit es gezahlt werden soll. Als Kalkulationsgrundlage sollte der aktuelle, tägliche Umsatz dienen. Eine Versicherung für Krankentagegeld kann auch als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte abgeschlossen werden.

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