Existenzgründer sind Selbständige und dürfen von daher frei wählen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die meisten, die selbstständig werden, sind noch sehr jung, das Durchschnittsalter liegt bei 35 Jahren. Der Großteil der werdenden Selbstständigen hat keine Familie, die mitversichert werden muss, kann also relativ frei nur für sich selbst entscheiden und dadurch ergeben sich große Vorteile.

In der Gründungsphase ist das Geld meist knapp. Die Umsätze müssen erst noch generiert werden, das Geschäft muss sich etablieren. Die private Krankenversicherung ist für einen noch jungen Existenzgründer bis zu einem Alter von 35 Jahren in der Regel die bessere Wahl. Die Beiträge errechnen sich anhand des Alters, des Geschlechts und des Gesundheitszustandes und sind gerade für Existenzgründer sehr günstig. Im Basistarif, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, zahlt ein junger Unternehmer nur einen Bruchteil des Beitrags, den er für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen müsste und erhält dafür die gleiche, medizinische Grundversorgung. Der Einstieg in noch jungen Jahren sichert dem Versicherungsnehmer von Anfang an günstige Beiträge, auch wenn er später in einen höheren Tarif wechseln möchte. Personen, die die Selbstständigkeit anstreben, sollten unbedingt das Krankentagegeld in den Tarif einschließen lassen, um im Krankheitsfall vor Verdienstausfall geschützt zu sein.
Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dem bald Selbstständigen selbstverständlich möglich. Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet den Beitrag anhand des Einkommens und legt bei einem Selbständigen automatisch Mindesteinnahmen von rund 1900 Euro zugrunde — hierfür ist ein Versicherungsbeitrag von etwas über 300 Euro in der GKV zu leisten. Junge Selbstständige verfügen jedoch in den ersten Jahren der Gründung nicht immer über Einkünfte in dieser Höhe. Sie können bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Beitragsminderung stellen. Allerdings müssen sie ihre Einkünfte hierfür nachweisen und dies geschieht durch Vorlage des Steuerbescheids. Ein Steuerbescheid kann jedoch frühestens nach dem ersten Geschäftsjahr vorgelegt werden. Für Jungunternehmer lohnt die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund dieser Tatsachen nur dann, wenn sie sich in fortgeschrittenem Lebensalter befinden und Familienmitglieder mitversichern müssen — diese werden beitragsfrei mitversichert.
Jungunternehmer, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, sollten eine Krankenzusatzversicherung bei der privaten Krankenversicherung in Betracht ziehen. In noch jungen Jahren sind die Beiträge für eine Krankenzusatzversicherung sehr günstig und der Existenzgründer kommt durch diese zusätzliche Absicherung in den Genuss der gleichen optimalen Gesundheitsversorgung wie der privat Versicherte. Gerade für zukünftige Selbstständige empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, da sie ein hohes Maß an Verantwortung zu tragen haben. Der Einschluss von Krankentagegeld in die private Krankenzusatzversicherung sollte unbedingt erfolgen, damit durch Krankheit keine Verdienstausfälle entstehen.