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Private Krankenversicherung Beratung

Der Vergleich der Beiträge und der einzelnen Tarifmodelle gibt dem Versicherungsnehmer schon einmal einen ersten, groben Überblick über die Leistungen und die Höhe der Beiträge der einzelnen Gesellschaften. Wer einen sorgfältigen Vergleich vorgenommen hat, wird mit Sicherheit die eine oder andere Versicherungsgesellschaft näher ins Auge gefasst haben. Viele Kunden haben dennoch einige offene Fragen und möchten sich gerne intensiv beraten lassen. Eine Beratung zur privaten Krankenversicherung und die gründliche Aufklärung zu den Produkten und Tarifmodellen ist bei jeder Gesellschaft möglich. Letztlich ist es im Interesse der Gesellschaften, dass die Versicherten gut informiert sind, dass alle offenen Fragen geklärt sind und dass tatsächlich sämtliche Risiken bedacht und gut abgesichert werden, die im Bereich Gesundheitsvorsorge auftreten könnten. Eine Beratung durch einen Vermittler einer Versicherungsgesellschaft ist grundsätzlich unverbindlich und es besteht keinerlei Abschlusszwang. Seriöse Gesellschaften legen sehr viel Wert darauf, dass die Versicherten gründlich informiert und beraten werden, das gehört zum Service. Schnellschüsse sind von daher weder im Interesse der Kunden, noch der Gesellschaften. Vor einem Beratungstermin, zu dem der Vermittler selbstverständlich gerne ins Haus kommt, sollte man sich als eventuell künftiger Versicherungsnehmer sämtliche Fragen, die im Gespräch geklärt werden sollten, aufschreiben. Auch der Vermittler wird Fragen stellen um alle Aspekte der persönlichen Absicherung im Bereich Gesundheitsvorsorge gründlich zu beleuchten um das beste Produkt zusammenstellen zu können.

  • 1. Berechnen
  • 2. Tarife vergleichen
  • 3. Online Antrag

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu! *
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

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