Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Private Krankenversicherung Bemessungsgrenze

Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können mit Beginn ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit in die private Krankenversicherung wechseln. Der hierfür zu leistende Krankenversicherungsbeitrag ist abhängig vom Lebensalter und vom Geschlecht

Die Bemessungsgrenze der privaten Krankenversicherung ist wichtig für den Höchstsatz des Beitrags

Das erzielte Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit spielt bei der Berechnung keine Rolle. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird die Höhe des Versicherungsbeitrags anhand des Gehaltes ermittelt. Jedoch gibt es hierfür eine Beitragsbemessungsgrenze, die ab 2011 bei einem Jahresgehalt von 44.550 Euro liegt und im Monatsgehalt bei 3.712,50 Euro. Die Bemessungsgrenze ist Maßstab für den Höchstsatz des Krankenversicherungsbeitrages. Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese liegt für das Jahr 2011 bei 4.125 Euro Monatsgehalt und einem Jahreseinkommen in Höhe von 49.500 Euro. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht, kann der Arbeitnehmer wählen, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchte.

Versicherungspflichtgrenze nicht mit der Bemessungsgrenze verwechseln

Die Versicherungspflichtgrenze wird häufig mit der Bemessungsgrenze verwechselt. Bei Freiberuflern und Selbstständigen gehen die Versicherer davon aus, dass hier der Unternehmergeist herrscht und in der Regel ist das auch der Fall. Ein Selbstständiger lässt sich nur selten krankschreiben, weil er sich einen Ausfall der eigenen Arbeitszeit überhaupt nicht leisten kann. Bei Angestellten hingegen ist der Krankenstand häufig doch recht hoch und entsprechend häufig werden Arztbesuche vorgenommen und Behandlungen beansprucht. Die privaten Versicherer können ihre hohen Leistungen für ihre Versicherten nur dann aufrecht erhalten, wenn nicht für eine breite Allgemeinheit Leistungen gezahlt werden müssen, die nicht wirklich notwendig sind.

 

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren