Je älter ein Mensch wird, umso höher ist das Risiko einer Erkrankung. Deshalb legen private Krankenversicherer einen Teil der Beiträge, die in noch jungem Alter gezahlt werden, zinsgünstig an und bilden somit eine Rücklage für das Alter ihres Versicherten, statt die Beiträge im Alter zu erhöhen.
Je jünger der Versicherte bei seinem Eintritt in die private Krankenversicherung ist, umso höher sind die Rückstellungen, die für sein Alter gebildet werden können. Ist ein Versicherungsnehmer schon älter, wenn er in die private Krankenversicherung wechselt, fällt es schwer, ausreichend Rücklagen für das Alter zu bilden. Je jünger also der Versicherungsnehmer beim Eintritt in die private Krankenkasse ist, umso besser sind die Konditionen, die er erhält. Trotzdem ist auch der privat Versicherte nicht sicher vor einer Beitragssteigerung der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich zahlt der Versicherte den beim Einstieg in die private Versicherung vereinbarten Beitrag.
Jedoch steigen die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen an und so kommt es auch bei den privaten Kassen hin und wieder zu einer Beitragssteigerung der privaten Krankenversicherung in Form einer Anpassung. Wenn es hier zu einer höheren Abweichung kommt, die mehr zu Lasten des Versicherers geht, als es für das Versicherungsunternehmen tragbar wäre, werden die Beiträge sämtlicher Versicherter erhöht. Für den Einzelnen bedeutet dies eine geringfügige Erhöhung des Tarifs, auf die gesamte Gemeinschaft der Versicherten umgerechnet bedeutet dies jedoch einen Mehrkostenausgleich für den Versicherer.
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