Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigen Beitragssätze, wenn das Einkommen steigt und häufig haben Arbeitnehmer, die eine Gehaltserhöhung bekommen haben, am Ende doch nicht mehr Nettogehalt auf der Abrechnung als vor der Gehaltserhöhung.
In der privaten Krankenversicherung jedoch richten sich die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter, dem Geschlecht und dem allgemeinen Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Versicherung. Die Beitragssätze können günstiger gehalten werden, wenn der Versicherte beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung oder eine geringere, prozentuale Übernahme bei Zahnersatz vereinbart. Auch ein niedrigeres Tagegeld im Krankheitsfall oder das Einverständnis zum Mehrbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt können die Beitragssätze noch einmal verringern. Der Tarif, der bei Eintritt in die private Krankenversicherung festgelegt wurde, ist verbindlich für die Vertragslaufzeit. Selbstverständlich kann der Privatversicherte, wenn er es wünscht, in einen höheren Tarif wechseln. Jedoch trifft er diese Entscheidung selbst, beispielsweise bei steigendem Einkommen und wenn er sich somit den etwas höheren Beitrag und die damit verbundenen, höheren Leistungen erlauben kann. Der Versicherer selbst wird keinen Wechsel verlangen und auch keine Einkommensüberprüfung vornehmen um danach den Beitrag zu erhöhen.
Wer also in noch relativ jungen Jahren in die private Krankenversicherung wechselt, erhält automatisch sehr günstige Konditionen. Die Beitragssätze der privaten Krankenversicherung enthalten auch einen Rückstellungsbetrag für das Alter des Versicherten. Das bedeutet, ein kleiner Betrag vom monatlich gezahlten Beitrag des Versicherten wird zinsgünstig angelegt, um den Beitrag für ihn auch in späteren Jahren stabil halten zu können. Somit bleiben die Beiträge auch für Rentner und ältere Versicherungsnehmer, die ihr Leben lang privat versichert waren, bezahlbar. Geringfügige Beitragsanpassungen kann es trotzdem geben — diese sind durch die allgemeine Inflation begründet.