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Beitragsentwicklung GKV

Die Entwicklung der Beiträge der GKV

Wie haben sich die Beiträge für die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Vergangenheit entwickelt?

Bis 2008 variierte die Beitragsentwicklung der GKV je nach Versicherung und war stetig steigend im Beitragssatz und der dafür zu Grunde liegenden Bemessungsgrenze. Der Beitragssatz lag im Jahr 1970 durchschnittlich bei 8,2 % bei einer Bemessungsgrenze von 613,55 €. Daraus ergab sich ein Höchstbetrag von 50,31 €. Seit dem 01.07.2009 gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 14,9 % mit einer Bemessungsgrenze von 3.675 €. Stellt man den daraus resultierenden Höchstbetrag von 569,63 € dem damaligen gegenüber, so ist der Höchstbeitrag praktisch auf mehr als das 11-fache gestiegen, auch wenn sich der Beitragssatz nur annähernd verdoppelt hat. Diese Entwicklung hat seit längerem zu einer kontroversen Diskussion über die Kostenexplosion, Wirtschaftlichkeit und Zukunft des Gesundheitswesens geführt. Auch sind in die Vergleichsrechnung keine hinzugekommenen Selbstbeteiligungen und Praxisgebühren eingeflossen. Vor diesem Hintergrund kann sich gerade die private Krankenversicherung günstig darstellen, welche durch gute Kalkulation die Beiträge für Ihre Tarife stabil halten konnte.

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