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Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze

In der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze oft das, was häufig Kopfzerbrechen bereitet, denn sie wird gerne verwechselt mit der Versicherungspflichtgrenze. Sie bedeutet aber etwas vollkommen anderes. Die Beitragsbemessungsgrenze entstammt begrifflich der gesetzlichen Krankenversicherung. In der GKV werden einheitlich 15,5% des Gehaltes als Beitrag für die Krankenversicherung abgeführt.

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
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Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze der privaten Krankenversicherung

Es besteht durchaus ein Unterschied für ein versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ob die 15,5% Beitrag sich aus einem Gehalt von 2.000 oder aus einem Gehalt von 20.000 Euro errechnen. Im ersten Fall würde ein Beitrag in Höhe von 300 Euro als Beitrag fällig, im zweiten Fall ein Beitrag von 3.000 Euro. Dies wäre eine mehr als ungerechte Verteilung. Aus diesem Grund wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Der fällige Höchstbeitrag darf sich also nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.600 Euro monatlich errechnen, das heißt, der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 558 Euro. Eine private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze? Die gibt es nicht! Warum das so ist, erfahren Sie gleich.

Nur die Versicherungspflichtgrenze ist relevant

Für die private Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze vollkommen irrelevant, denn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung errechnen sich nicht aus dem Einkommen, sondern aus dem Alter und Geschlecht der versicherten Person. Eine Beitragsbemessungsgrenze zur privaten Krankenversicherung gibt es wie bereits erwähnt nicht. Hier ist nur die Versicherungspflichtgrenze interessant. Angestellte, die in ihrem Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 48.600 Euro erreichen, entfallen im vierten Jahr aus der Versicherungspflicht. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt in die private Krankenversicherung wechseln. Ist die Versicherungspflichtgrenze erreicht, lohnt sich ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung für jeden Versicherungsnehmer, da hier hohe Summen beim Versicherungsbeitrag eingespart werden können.