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Beitrag PKV

In der GKV richtet sich der monatliche Versicherungsbeitrag nach der Einkommenshöhe. Wer als Angestellter ein eher durchschnittliches Einkommen hat, wird auch einen recht günstigen Beitrag zahlen - und grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Hälfte an diesem Versicherungsbeitrag beteiligt.

Der Beitrag für die PKV u.a. abhängig vom Alter und Gesundheitszustand

Bei Arbeitnehmern mit einem mehr als durchschnittlichen, vielleicht sogar sehr hohen Verdienst kann der Beitrag in vielen Fällen sogar den dreifachen Satz betragen von dem Beitrag, der für die private Krankenversicherung zu zahlen wäre. In Bezugnahme auf die Leistungen, welche die gesetzliche Krankenkasse gewährt, stehen die hohen Beiträge oftmals in keinem Verhältnis. In der privaten Krankenversicherung jedoch errechnet sich der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag nach dem Alter und nach dem allgemeinen Gesundheitszustand. Hier gilt außerdem das Prinzip der Äquivalenz: In der Regel kann der Versicherte zwischen mehreren Tarifmodellen wählen, die ihm eine Auswahl ermöglichen zwischen einem Basisschutz, der größtenteils immer noch höhere Leistungen beinhaltet als der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung, und höheren Tarifmodellen. Das heißt: Wer das Tarifmodell mit der Basisleistung wählt, hat vollen Versicherungsschutz, zahlt aber einen relativ niedrigen Beitrag.

Weniger Leistung -> niedriger Beitrag

Wer den Standardschutz wählt, wird einen höheren Beitrag für die PKV zahlen müssen, hat jedoch im Krankheitsfall auch weitere Annehmlichkeiten zu erwarten wie beispielsweise ein Zweibettzimmer im Krankenhaus und zahlreiche, weitere Vergünstigungen. Die höchsten Tarifmodelle in der privaten Krankenversicherung beinhalten hundertprozentigen Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus und Behandlung durch den Chefarzt. Dies könnte man auch in klaren, einfachen Worten formulieren: weniger Leistung, niedriger Beitrag. Mehr Leistung, höherer Beitrag. Wer mit einem niedrigen Beitragssatz in die private Krankenversicherung einsteigt, kann jederzeit, vielleicht weil das Einkommen gestiegen ist, einen Tarifwechsel vornehmen lassen. Dies beruht aber auf Freiwilligkeit des Versicherungsnehmers.

Fragen in diesem Zusammenhang:

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