Beamte und Beamtenanwärter zählen zu den berechtigten Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Für sie gibt es spezielle Tarife. Die Einsparungen in den Beiträgen, die durch eine private Krankenversicherung für Beamte möglich sind, lassen viele Beamte in die PKV wechseln.

Beamte erhalten kein Gehalt, sondern Sold durch ihren Dienstherren. Dies kann eine Behörde sein, aber auch ein Land, eine militärische Einrichtung oder der Bund. Von diesem Sold werden keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt - der Beamte muss sich selbst versichern und auch die Beiträge selbst abführen. Der Beamte erhält jedoch eine Beihilfe für die Krankheitskosten, die je nach Dienstherr und Bundesland bei fünfzig bis achtzig Prozent des Beitrages liegt, welcher für die gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden müsste. Den Rest müsste der Beamte aus eigener Tasche zuzahlen. Aus diesem Grund wurden für Beamte innerhalb der privaten Krankenversicherung die Beamtentarife eingeführt. Diese sind so berechnet und in ihrem Leistungsumfang so kalkuliert, dass in der Regel die gezahlte Beihilfe dafür ausreicht.
Beamtenanwärter sind die zukünftigen Beamten und aus diesem Grund dürfen sie sich ebenfalls privat krankenversichern. Auch für Beamtenanwärter gibt es spezielle Tarife, den Einstiegstarif für Beamtenanwärter. Der Sold fällt in ihrem Fall nicht so hoch aus wie nach der Verbeamtung und die Beihilfe, die vom Dienstherrn gezahlt wird, fällt ebenfalls niedriger aus als nach der Verbeamtung. Die Krankheitskosten müssen trotzdem gedeckt werden und so gestaltet sich der Tarif für Beamtenanwärter besonders günstig - selbstverständlich in Hinsicht darauf, dass nach der Verbeamtung der Versicherte in die private Krankenversicherung für Beamte übergeht. Dies stellt auf jeden Fall die finanziell günstigere Lösung für den Beamten dar. Auch erhält er in der privaten Krankenversicherung wesentlich bessere Leistungen.