Die private Krankenversicherung für das Baby und Kleinkinder ist eine besondere Sparte. Grundsätzlich können nur Eltern ihre Babys oder Kleinkinder privat versichern, bei denen mindestens ein Elternteil ebenfalls privat krankenversichert ist. Hierbei gibt es ein paar besondere Regelungen zu beachten.

Grundsätzlich wird eine schwangere Frau während der Schwangerschaft ärztlich betreut und im Rahmen der Meldungspflicht bei Veränderungen im Familienstand muss eine Schwangerschaft der privaten Krankenversicherung gemeldet werden. Die vorgeburtliche, ärztliche Betreuung wie auch die Hebamme, die gegebenenfalls noch zusätzlich in Anspruch genommen wird, werden von der privaten Krankenversicherung übernommen und das Baby ist automatisch mit der Geburt Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Sollte dies nicht der Fall sein, muss nach dem Klinikaufenthalt die Geburt des Kindes der Krankenkasse gemeldet werden und das Baby wird dann ab dem Tag der Geburt nachversichert. Die PKV für das Baby und Kleinkinder ist nur möglich, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
Wenn nur der Vater privat krankenversichert ist und die Mutter gesetzlich versichert, so kann der Vater das Baby ab dem Tag der Geburt bei der privaten Krankenversicherung nachversichern. Die Versicherungsbedingungen für das Baby und Kleinkinder besagen, dass für diese eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden kann, sofern ein Elternteil ebenfalls privat versichert ist. Jedoch dürfen Babys und Kleinkinder, grundsätzlich Familienangehörige und minderjährige Kinder keinesfalls zu höheren Tarifmodellen versichert werden als der versicherte Elternteil. Das bedeutet, hat der privat versicherte Elternteil den günstigen Basistarif für sich selbst abgeschlossen, so kann er das neugeborene Kind keinesfalls in einem höheren Tarif wie beispielsweise dem Standardtarif versichern. In manchen Fällen kann allerdings auch eine Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur GKV sinnvoll sein.