Auszubildende sind in der Regel junge Menschen, die direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren. Die Ausbildung dauert meistens drei Jahre, einige Ausbildungsgänge können auch in zwei Jahren abgeschlossen werden. Lehrlinge erhalten während ihrer Ausbildung ein Ausbildungsentgelt und sind versicherungspflichtig. In vielen Fällen liegt das Ausbildungsentgelt noch in einem Bereich, in welchem der Auszubildende selbst überhaupt keinen Eigenanteil zur Krankenversicherung leisten muss.

Azubis dürfen keine private Krankenversicherung abschließen. Sie sind aufgrund ihres Status und ihres Einkommens versicherungspflichtig und werden in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Nicht wenige Lehrlinge sind bis zum Beginn ihrer Ausbildung über ein Elternteil privat versichert. Die private Krankenversicherung erlischt jedoch mit dem Eintritt in das Ausbildungsverhältnis. Eine Ausnahme bilden Azubis, die zu Beginn ihrer Ausbildung bereits über Einnahmen aus einer nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit verfügen, die dauerhaft auch während der Ausbildung weiterhin erzielt werden können. Sofern der Auszubildende in diesem Rahmen bereits innerhalb einer eigenen, privaten Krankenversicherung versichert war, kann diese unter Umständen, die im Einzelfall geklärt werden müssen, weiter privat versichert bleiben. Sollte dies nicht möglich sein, so kann Antrag auf Anwartschaft gestellt werden. Das bedeutet, dass der Auszubildende zunächst in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, nach Abschluss der Ausbildung aber wieder zu gleichen Konditionen in die private Krankenversicherung eintreten darf, vorausgesetzt er erfüllt die Aufnahmebedingungen
Auszubildende sind grundsätzlich versicherungspflichtig und müssen sich rechtzeitig vor Beginn ihrer Ausbildung für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die Anmeldung in der Krankenversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber. Die meisten Azubis sind bis zum Beginn ihrer Ausbildung mit einem Elternteil in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Zu Beginn der Ausbildung haben sie die Wahl, ob sie innerhalb der bisherigen Krankenkasse eine eigene Krankenversicherung wünschen oder die Krankenkasse wechseln möchten. Die Krankenkassenbeiträge werden durch den Ausbildungsbetrieb direkt an die Krankenkasse überwiesen. Grundsätzlich werden für Lehrlinge aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringfügige Beiträge erhoben, die größtenteils sogar vom Arbeitgeber getragen werden.
Auszubildende dürfen sich nicht privat versichern. Aufgrund des jungen Alters ist jedoch eine private Krankenzusatzversicherung für Auszubildende sehr empfehlenswert, denn auch hier gilt: je jünger das Einstiegsalter, umso geringer gestalten sich dauerhaft - auch im fortgeschrittenen Alter - die monatlichen Beiträge. In einer privaten Krankenzusatzversicherung können alle Leistungen eingeschlossen werden, die der Azubi absichern möchte, inklusive der zahnmedizinischen Leistungen. Die Beiträge für dieses hohe Maß an Leistung sind so geringfügig, dass sie selbst von Auszubildenden vollkommen mühelos aufgebracht werden können.