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Auslandskrankenversicherung der PKV

Zum Thema private Krankenversicherung ist die Zusatzleistung Auslandskrankenversicherung äußerst wichtig. Dies gilt nicht nur für Privatversicherte, sondern auch für Pflichtversicherte bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der Versicherungsschutz für das Ausland gilt nämlich nicht überall, sondern nur für Länder, mit denen ein spezielles Abkommen besteht.

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Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
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Private Krankenversicherung plus Auslandskrankenversicherung - ein wichtiger Zusatz

Wer privat versichert ist, kann zur privaten Krankenversicherung die Auslandskrankenversicherung bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit einbeziehen. Ein Einschluss ist auch später noch möglich. Gesetzlich Versicherte jedoch müssen die Auslandkrankenversicherung als Zusatzleistung zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. In Ländern der EU gilt der Standard-Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Für kleinere ärztliche Leistungen jedoch muss der Patient selbst aufkommen. Das heißt, wer im Urlaub krank wird, muss die Kosten für den Arzt wie auch für die Medikamente selbst tragen. Belege sammeln und später bei der Krankenkasse einreichen wird leider nicht viel nutzen, denn in der Regel werden diese nicht übernommen.

Was leistet die private Krankenversicherung und ihre Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung der privaten Krankenversicherung übernimmt sämtliche Kosten für Arztbesuche und Medikamente, die während eines Urlaubs oder einer Geschäftsreise im Ausland entstanden sind. Ganz besonders wichtig ist die Auslandskrankenversicherung in den USA und in Afrika, aber auch in asiatischen Ländern, denn hier entfällt der Krankenversicherungsschutz vollständig. Das heißt, wer hier während eines Aufenthaltes schwer erkrankt, muss für alle Kosten selbst aufkommen. Gerade die Kosten für den ggf. früheren Heimtransport nach Deutschland sind dabei extrem hoch. Mit einer Auslandskrankenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer nur geringfügige Kosten selbst, wie beispielsweise für einen Arztbesuch. Doch im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit können sehr hohe Kosten anfallen, wenn dies mit einem Aufenthalt im Krankenhaus verbunden ist. Hierfür kommt die private Krankenversicherung und ihre Auslandskrankenversicherung vollständig auf. Schon deswegen lohnt sich der Abschluß einer solchen Versicherung, zumal die Kosten dabei in überschaubarer Höhe liegen.