Arbeitslose sind in der Regel versicherungspflichtig und dürfen sich nicht privat versichern, sondern verbleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den meisten Fällen waren Arbeitslose vor Beginn der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig und werden dies auch wieder sein, wenn sie eine neue Stelle gefunden haben.

Grundsätzlich wird beim Ausfüllen des Antrags auf Arbeitslosengeld die bisherige Krankenkasse angegeben und die übliche Krankenversicherung bei der GKV läuft nahtlos weiter. Tritt der Arbeitslose wieder ein Arbeitsverhältnis an, übernimmt der neue Arbeitgeber die bisherige Krankenversicherung. War ein Arbeitsloser jedoch vor Beginn der Arbeitslosigkeit in einer privaten Krankenkasse versichert, beispielsweise weil er vor Beginn der Arbeitslosigkeit selbstständig tätig war, so wird er auch für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit darin verbleiben. Er kann allerdings auch einen Antrag auf Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung stellen und würde beim Antritt eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses ohnehin wieder unter die Pflichtversicherung fallen. In diesem Fall besteht dann die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Die private Krankenversicherung für Arbeitslose gibt es in sofern nicht, da bei einem Arbeitslosen das Einkommen nicht die Mindesteinkommensgrenze einer privaten Krankenversicherung erreicht. Jedoch gibt es Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrer Selbstständigkeit scheitern und sich aus diesem Grund arbeitslos melden müssen. Wenn sie vorher in der privaten Krankenversicherung versichert waren, so bleibt diese auch während der Arbeitslosigkeit bestehen. Der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse erfolgt automatisch, wenn der Arbeitslose ein neues Beschäftigungsverhältnis antritt und wieder versicherungspflichtig wird. Arbeitslose hingegen, die vor der Arbeitslosigkeit selbstständig oder freiberuflich tätig waren und nur für eine kurze Übergangszeit Arbeitslosengeld beziehen, um sich mit einer anderen Tätigkeit selbstständig zu machen, verbleiben in der privaten Krankenversicherung wenn sie es wünschen.