Ein Apotheker ist in der Regel Inhaber einer Apotheke und dadurch selbständig tätig. Selbständige zählen zu den Personengruppen, die eine private Krankenversicherung abschließen, sich aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern dürfen. In einer Apotheke angestellte Fachleute müssen mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreichen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Im Angestelltenverhältnis erreicht ein approbierter Pharmazeut die Versicherungspflichtgrenze im Einkommen in der Regel jedoch nicht. In der Selbständigkeit fällt das Einkommen eines Apothekers jedoch wesentlich höher aus. Ein selbständiger Apotheker ist kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, würde in der GKV aber durch die Höhe seines Einkommens in der Regel den Höchstbeitrag leisten müssen. Die meisten Apotheker entscheiden sich aus diesem Grund für eine private Krankenversicherung.

Die meisten Fachmänner und Fachfrauen für Arzneien, die sich mit einer eigenen Apotheke niederlassen, sind noch relativ jung. Das Durchschnittsalter für den Eintritt in die Selbstständigkeit beträgt meist 30 Jahre. Die Beiträge für die private Krankenversicherung errechnen sich durch Alter, Geschlecht und allgemeinen Gesundheitszustand. Arzneifachleute haben von daher den Vorteil, sich in noch jungen Jahren eine optimale Gesundheitsversorgung zu günstigen Beiträgen zu sichern, die bestmögliche Leistungen beinhaltet. Hinzu kommt die Tatsache, dass viele private Krankenversicherungen Sondertarife für Apotheker entwickelt haben. Approbierte Pharmazeuten sind in einem medizinischen Beruf tätig, können sich im Krankheitsfall häufig selbst behandeln und suchen durchschnittlich seltener einen Arzt auf als andere Berufsgruppen. Die Beiträge für Apotheker fallen aus diesem Grund deutlich niedriger aus. Im bestmöglichen Tarif der privaten Krankenversicherung fällt in noch jungem Eintrittsalter für einen Apotheker nicht selten ein Beitrag an, der nicht einmal die Hälfte des Beitrags beträgt, der für die gesetzliche Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Angestellte Arzneifachleute liegen in ihrem Einkommen meist unterhalb der Versicherungspflichtgrenze und verbleiben aus diesem Grund in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung. Apothekeninhaber können sich als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Beiträge errechnen sich anhand des Einkommens und bewegen sich in der Regel in der Höhe des Höchstbeitrags, der rund 600 Euro beträgt. Apothekeninhaber erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss und müssen den Beitrag alleine aufbringen. Trotzdem kann sich ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als vernünftige Entscheidung erweisen. Beispielsweise bei fortgeschrittenem Lebensalter, einer zurückliegenden Krankheitsgeschichte, die in der privaten Krankenversicherung einen hohen Risikoaufschlag bedeuten könnte oder bei einer großen Familie, die mitzuversichern ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung fällt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Höchstbeitrag an, aber Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden und die gesetzliche Krankenkasse verlangt keine Gesundheitsprüfung.
Fachleute für Arzneimittel, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, benötigen keine Krankenzusatzversicherung. Sie können die gewünschten Leistungen in ihren Tarif mit einschließen lassen. Gesetzlich Versicherte Apotheker jedoch sollten die Lücken, die zwischen der medizinisch notwendigen Grundversorgung, welche von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, und den optimalen Leistungen, die eine private Krankenversicherung zu bieten hat, durch eine Krankenzusatzversicherung schließen. Auch im Bereich der Krankenzusatzversicherung bieten die meisten privaten Versicherungsgesellschaften Sondertarife für approbierte Pharmazeuten an, die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu geringen Beiträgen bedeuten.