Wer privat krankenversichert ist und diese Krankenversicherung aus besonderen Gründen ruhen lassen möchte, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Wer beispielsweise für einige Monate ins Ausland geht und in dieser Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn ein privat Versicherter vorübergehend ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht oder aber im Rahmen des Wehrdienstes einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Studenten, die vor Studienbeginn privat krankenversichert waren, fallen mit dem Beginn des Studiums automatisch unter die gesetzliche Versicherungspflicht. Von dieser gesetzlichen Versicherungspflicht können sie sich auf Wunsch befreien lassen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, bei der bisherigen, privaten Krankenversicherung eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Dadurch ruht die private Krankenversicherung für die Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hier stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn einer Anwartschaftsversicherung. Wer eine solche abschließt, hat jederzeit die Möglichkeit, die private Krankenversicherung wieder aufzunehmen, wenn es gewünscht ist. Wurde eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, entfällt bei einer Wiederaufnahme der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung, es entsteht keine Wartezeit und die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter. Sollten während der Zeit der Anwartschaft Krankheiten auftreten, die normalerweise bei einem neuen Vertrag als chronische Krankheiten oder als Vorerkrankung mit Risikofaktor eingestuft werden würden, so sind diese hier automatisch mitversichert. Jedoch hat der Student während der Zeit der Anwartschaft keinen Anspruch auf Leistungen durch die private Krankenversicherung — der Anspruch richtet sich in diesem Fall an die gesetzliche Krankenkasse.