Angestellte sind in der Regel versicherungspflichtig und müssen von daher als Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Jedoch gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter welchen sich auch Angestellte von der Versicherungspflicht befreien lassen können und sich privat versichern dürfen.

Für Angestellte, die sich gerne privat versichern möchten, ist die Versicherungspflichtgrenze von großer Bedeutung. Angestellte unterliegen üblicherweise der Versicherungspflicht und zählen nicht zum Personenkreis derer, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Erreichen sie jedoch in ihrem Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze, die derzeit bei 49.500 Euro liegt, können sie sich im vierten Kalenderjahr von der Versicherungspflicht befreien lassen und in eine private Krankenversicherung wechseln. Wichtig hierbei ist, die Aufnahmebestätigung der privaten Krankenversicherung abzuwarten, bevor die gesetzliche Krankenkasse gekündigt wird, damit der Versicherungsschutz einen nahtlosen Übergang erfährt. Kommt jedoch aufgrund der Pflichtversicherungsgrenze keine Vollversicherung in Frage, bietet die Zusatzkrankenversicherung eine gute Ergänzungsmöglichkeit.
Die private Krankenversicherung für Angestellte ist ein Thema, zu dem man sich beraten lassen sollte. Grundsätzlich können gerade Angestellte, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, hohe Summen einsparen durch einen Wechsel zur PKV, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen sie die Höchstbeiträge. Wichtig ist allerdings für einen Angestellten, der wechseln möchte, dass die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse eingehalten wird. Ebenso sollte beim Eintrittsdatum in die private Krankenversicherung ein nahtloser Übergang erfolgen. Familienangehörige, die im Rahmen der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversichert worden sind, können in der privaten Krankenversicherung ebenso mitversichert werden. Für Familien hat die PKV die Familientarife entwickelt.