Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Private Krankenversicherung Anbieter

Wer sich zum Thema private Krankenversicherung informieren möchte, wird auch ganz sicher nach Vergleichsmöglichkeiten suchen. Welche Gesellschaft hat die günstigsten Beiträge? Welche Gesellschaft bietet die besten Leistungen? Verbraucherorganisationen testen in regelmäßigen Abständen die private Krankenversicherung Anbieter und selbstverständlich entsteht aus den Untersuchungen auch so etwas wie eine Top Ten der Anbieter. Beim Vergleichen der Beiträge und Leistungen sollten Versicherungsnehmer unbedingt darauf achten, auch die einzelnen Tarifmodelle miteinander zu vergleichen. Die günstigsten und besten Lösungen zu finden ist von daher auch eine Frage der Information und wie gründlich der Kunde hier vorgeht. Innerhalb der einzelnen Tarifmodelle gibt es noch immer zahlreiche Varianten mit denen der Versicherungsnehmer ein wenig ausprobieren kann. In manchen Fällen reduziert sich der Beitrag drastisch, wenn die Höhe der Selbstbeteiligung um 200 Euro pro Jahr erhöht wird. In der Praxis ist diese Erhöhung kaum spürbar, denn zur Selbstbeteiligung zählen hier auch Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte zu tragen haben — die ihnen allerdings von der GKV nicht einmal zurück erstattet werden. Auch das Austesten innerhalb des Vergleichsrechners bezüglich der Höhe des Krankengeldes oder dem Tag, ab dem Krankengeld gezahlt werden soll, kann hier starke Auswirkungen auf den Beitrag haben. Die Beiträge selbst errechnen sich nach Eintrittsalter und Geschlecht. Je jünger der Versicherte beim Abschluss der privaten Krankenversicherung ist, umso günstiger gestalten sich dauerhaft die Beiträge.

  • 1. Berechnen
  • 2. Tarife vergleichen
  • 3. Online Antrag

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 49.950 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Ja, ich habe die Bestimmungen zum Datenschutz gelesen und stimme zu! *
* Pflichtangaben, die wir zur Bearbeitung benötigen!

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren