Die Anbieter der Krankenversicherung haben zumeist eine lange Geschichte hinter sich. Der Reichskanzler Otto von Bismarck wurde im Jahr 1881 zum Begründer der gesetzlichen Krankenversicherung, die zugleich Pflicht wurde für alle deutschen Bürger, die in Lohn und Brot standen. Zur Gründungszeit sah die gesetzliche Krankenversicherung die freie Behandlung durch Ärzte vor, die freie Vergabe von Arznei- und Heilmitteln. Hinterbliebenen wurde ein Sterbegeld ausgezahlt, welches das 20-fache des Lohns des Verstorbenen betrug, Wöchnerinnen erhielten erstmalig für vier Wochen nach der Geburt Unterstützung. Daneben wurde auch das Krankengeld eingeführt.
Aus der Ende des 19. Jahrhunderts gegründeten Krankenversicherung gingen bis zur heutigen Zeit zahlreiche Anbieter der Krankenversicherung hervor. Schon seit vielen Jahren wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschieden. Die private Krankenversicherung steht nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung. Wer zum Abschluss berechtigt ist, darf unter allen privaten Anbietern der Krankenversicherung frei wählen. Gleiches gilt für gesetzlich Versicherte. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung obliegt die Wahl der Krankenversicherung bzw. der Krankenkasse dem Versicherten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Pflichtversicherte sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.
Die Krankenversicherungsanbieter teilen sich in private und gesetzliche Krankenkassen. Die privaten Krankenkassen können hierbei nach Gutdünken kalkulieren, die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen allgemeingültigen Richtlinien. Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt und das Gesundheitssystem im Jahr 2010 ein weiteres Mal reformiert. Krankenkassen erheben jetzt landesweit einen einheitlichen Beitrag und sind an einen einheitlichen Leistungskatalog gebunden. Das Gesundheitssystem sieht durch die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen eine Grundversorgung aller Pflichtversicherten vor. Gesetzlich Versicherte, die mehr Leistungen wünschen, müssen privat mit Zusatzversicherungen vorsorgen.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden nach dem Einkommen bemessen und betragen immer einen festgelegten Prozentsatz vom Einkommen. Wer viel verdient, zahlt hohe Beiträge, wer wenig verdient, zahlt geringe Beiträge. In den Leistungen werden alle gleich behandelt, egal ob hohe oder niedrige Beiträge gezahlt werden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sieht nur die Kostenübernahme für wirklich notwendige, medizinische Behandlung vor. Die Anbieter der Krankenkassen halten sich alle an den gleichen Leistungskatalog und unterscheiden sich in ihren Leistungen für die Versicherten nur geringfügig durch kleine Serviceangebote.
Die private Krankenversicherung erarbeitet individuelle Tarife, innerhalb derer der Versicherungsnehmer seine von ihm gewünschten Leistungen wählen kann. Somit zahlt er nur für Leistungen, die er auch in Anspruch nehmen würde und erhält stets eine optimale Gesundheitsversorgung. Die Anbieter der Krankenversicherung legen hier besonderen Wert auf günstige Beitragsgestaltung. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter, nach dem Geschlecht und nach persönlichen Risiken. Hier gilt das Individualprinzip - der Versicherungsnehmer zahlt einen angemessenen Beitrag für die Leistungen die seinen persönlichen Präferenzen und seiner Person entsprechen.
Wer sich zum Thema private Krankenversicherung informieren möchte, wird auch ganz sicher nach Vergleichsmöglichkeiten suchen. Welche Gesellschaft hat die günstigsten Beiträge? Welche Gesellschaft bietet die besten Leistungen? Verbraucherorganisationen testen in regelmäßigen Abständen die private Krankenversicherung Anbieter und selbstverständlich entsteht aus den Untersuchungen auch so etwas wie eine Top Ten der Anbieter.
Beim Vergleichen der Beiträge und Leistungen sollten Versicherungsnehmer unbedingt darauf achten, auch die einzelnen Tarifmodelle miteinander zu vergleichen. Die günstigsten und besten Lösungen zu finden ist von daher auch eine Frage der Information und wie gründlich der Kunde hier vorgeht. Innerhalb der einzelnen Tarifmodelle gibt es noch immer zahlreiche Varianten mit denen der Versicherungsnehmer ein wenig ausprobieren kann. In manchen Fällen reduziert sich der Beitrag drastisch, wenn die Höhe der Selbstbeteiligung um 200 Euro pro Jahr erhöht wird. In der Praxis ist diese Erhöhung kaum spürbar, denn zur Selbstbeteiligung zählen hier auch Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte zu tragen haben — die ihnen allerdings von der GKV nicht einmal zurück erstattet werden. Auch das Austesten innerhalb des Vergleichsrechners bezüglich der Höhe des Krankengeldes oder dem Tag, ab dem Krankengeld gezahlt werden soll, kann hier starke Auswirkungen auf den Beitrag haben. Die Beiträge selbst errechnen sich nach Eintrittsalter und Geschlecht. Je jünger der Versicherte beim Abschluss der privaten Krankenversicherung ist, umso günstiger gestalten sich dauerhaft die Beiträge.