Wird die Krankenkasse nahtlos gewechselt, ist in der Regel kein ärztliches Attest erforderlich, unabhängig davon, ob zwischen oder innerhalb der GKV und PKV. Hierbei sind von Ihnen lediglich wahrheitsgemäß die entsprechenden Angaben im Versicherungsantrag erforderlich. Als lückenlos gelten im Übrigen auch Pausen von bis zu 2 Monaten vor Beginn der neuen Versicherung. Der Versicherungsbeginn wird in diesen Fällen vorverlegt und die Beiträge für diesen Zeitraum sind nachzuzahlen. Die Erstattung von Kosten aus diesem Zeitraum ist jedoch nicht vorgesehen. Da das Vorgehen in diesem Fall vom jeweiligen Versicherer abhängt, ist Näheres beim neuen Versicherer zu erfragen. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung/Versicherungsbeginn keine Vorversicherung besteht und in einzelnen Fällen des normalen nahtlosen Wechsels ist eine ärztliche Voruntersuchung notwendig, um den aktuellen Gesundheitszustand zu ermitteln.