Wer im Internet Vergleiche zur Krankenversicherung vornimmt, wird mit Sicherheit auch auf das Stichwort Krankengeld stoßen. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 43. Tag der Krankheit Anspruch auf Krankengeld.
Was aber ist mit den Selbstständigen und Freiberuflern? Wer selbstständig ist und krank wird, verdient kein Geld. Je ernster die Krankheit, umso langwieriger die Heilung und die Genesung. Zwei Wochen ohne Einnahmen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit kann jeden Unternehmer, besonders wenn es sich um einen Gründer handelt, in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Wer eine private Krankenversicherung in Anspruch nimmt hat die Wahl, ob er Krankengeld mit einschließen möchte oder eher nicht. Lassen Sie sich von einem Vergleichsrechner anzeigen, wieviel Geld Sie mit und wieviel Sie ohne Krankengeld für die Versicherung zahlen müssten. Das Krankengeld ersetzt wenigstens einen Teil des Verdienstausfalles, wenn nicht gar den gesamten Verdienstausfall und erspart dem Versicherten dadurch finanzielle Krisen, deren Bewältigung ihn nach der Genesung vielleicht gleich wieder krank machen würden.
Wer bei seiner privaten Krankenversicherung Krankengeld mit abschließt, hat die Wahl. Der Versicherte kann frei wählen, ob er das Krankengeld ab dem ersten Tag der Krankheit oder erst ab einem beliebigen Krankheitstag erhalten möchte. Auch die Höhe des Krankengeldes ist wählbar. Hier sollte gut kalkuliert werden vom Versicherten. Wie viele Tage kann man als Selbstständiger ohne Umsatz durch die eigene Arbeit überleben, ohne dass das Unternehmen ernsthaft Schäden davonträgt? Wie hoch sind die täglichen Einnahmen durch eigene Arbeit? Dem entsprechend sollte das Krankengeld mit abgeschlossen werden.